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Die Erfahrung lehrt, daß
sich Organisationsmängel innerhalb einer Hierarchie von
oben nach unten fortsetzen. Also müssen wir sicherstellen,
daß schon die Geschäftsverteilung klar und effizient
organisiert ist. Dies ist der erste Schritt, um Sie im Tagesgeschäft
von allen Routinearbeiten weitgehend zu befreien.
Organisationsfragen der Geschäftsverteilung
stellen sich auf drei Ebenen.
Die Inhaber- und Partnerebene
Auf der Inhaber- und Partnerebene
müssen zunächst die fachlichen Zuständigkeiten
klar geregelt sein, um einen reibungslosen Geschäftsbetrieb
zu gewährleisten. Dabei untersuchen wir eingehend,
inwieweit Synergie-Effekte erzeugt und entsprechend
genutzt werden können.
Dazu gehört auch die angemessene Einbeziehung aller
juristisch ausgebildeten Kräfte und erfahrenen Mitarbeiter,
die Ihnen zusätzliche Entlastung im Tagesgeschäft
bringen kann.
Geschäftsverteilung im Bürobetrieb
Im Verhältnis der Kanzleispitze
zum Bürobetrieb beobachten wir immer wieder die unzureichende
Einbindung der Mitarbeiter in den Prozeß der Mandatsabwicklung.
Richtige Organisation verhilft auch hier zu weiterer Entlastung.
Zwischeninstanzen mit
leitenden Funktionen
Die Mitarbeiter mit leitenden
Funktionen müssen so eingebunden werden, daß sie
neben ihren fachlichen Aufgaben auch in der Lage sind, ihren
Führungsaufgaben in vollem Umfang gerecht zu werden.
Das heißt, zu Steuerung, Qualifizierung und Stabilisierung
des gesamten Kanzleigeschehens beizutragen.
Das Ergebnis der optimierten
Geschäftsverteilung ist vor allem ein exaktes Arbeitsplatzprofil
mit eindeutiger Aufgabenzuweisung für jeden Mitarbeiter.
Mit anderen Worten: Sämtliche Rollen in Ihrer Kanzlei
sind anschließend endlich einmal eindeutig verteilt.
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