Ihren Anwalt für Berufsunfähigkeit in Herzogenrath finden Sie hier

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Anwälte für Berufsunfähigkeit in Herzogenrath

Rechtsanwalt Ulrich Neft
Afdener Straße 24 a
52134 Herzogenrath

Sie benötigen einen kompetenten Rechtsanwalt in Herzogenrath, weil Sie Versicherungsleistungen wegen Berufsunfähigkeit einfordern möchten?

Eine gesetzliche Rente wegen Berufsunfähigkeit gibt es nur noch, wenn der Anspruch am 31.12.2000 schon bestand. Allerdings kann eine private Versicherung in diesem Bereich abgeschlossen werden. Mit Hilfe des Anwalt-Suchservice finden Sie problemlos und kostenfrei einen erfahrenen Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht in Herzogenrath.

Mit welchen Leistungen kann ich vom Staat oder einer privaten Versicherung rechnen?

Können Sie maximal noch drei Stunden am Tag arbeiten, zahlt der Staat eine Erwerbsminderungsrente von einem Drittel des Bruttogehalts. Bei privaten Berufsunfähigkeits-Versicherungen ist maßgeblich, dass Sie noch höchstens 50 % Ihrer üblichen Stunden arbeiten können. Dann wird eine Rente gezahlt, deren Höhe im Vertrag frei zu vereinbaren ist. Empfohlen werden oft 50 % des letzten Nettogehalts für Singles und 80 % bei Familien. Auch eine Altersgrenze wird vereinbart, zu der die Zahlungen enden. Will Ihre Versicherung nicht zahlen – oder weniger, als erwartet? Lassen Sie sich in Herzogenrath von einem Rechtsanwalt beraten.

Wie muss man sich den Ablauf eines Berufsunfähigkeits-Verfahrens vorstellen?

Zuerst muss man bei der Versicherung den Versicherungsfall melden und Leistungen beantragen. Hier sind Fragen auch zur Gesundheit zu beantworten. Will die Versicherung nicht zahlen, kann ein Rechtsanwalt prüfen, ob der Versicherungsfall laut Vertrag eingetreten ist – und sich dies beweisen lässt. Eine Klage kann helfen, die vereinbarten Leistungen tatsächlich zu erhalten. Hier ist jedoch die Berufsunfähigkeit nachzuweisen. In einem Nachprüfungsverfahren prüft der Versicherer, ob man inzwischen wieder fähig ist, seinem Beruf nachzugehen. Ein versierter Rechtsanwalt in Herzogenrath kann für Sie prüfen, ob Ihre Versicherung Ihnen eine Rente auszahlen muss.

Welche Unterschiede bestehen zwischen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit?

Berufsunfähig ist man generell, wenn infolge von Krankheit oder Unfall für mehr als sechs Monate keine Arbeit im gelernten Beruf möglich ist. Erwerbsunfähigkeit dagegen setzt voraus, dass man unabhängig vom Beruf nicht mehr arbeiten kann. Der Staat zahlt keine Rente mehr bei Berufsunfähigkeit. Ausnahme sind Geburtsjahrgänge vor dem 1. Januar 1961. Allerdings gibt es eine staatliche Erwerbsminderungsrente, auch bei einer Erwerbsminderung um 100 Prozent. Auch in Herzogenrath finden Sie kompetente Rechtsanwälte, die Sie gerne zu allen Fragen rund um derartige Ansprüche beraten.

Wird meine Versicherung von ihrer Leistungspflicht frei, indem sie mich auf einen anderen Beruf verweist?

Die Voraussetzung für eine solche Verweisung ist, dass der neue Beruf der sozialen Lebensstellung des Versicherungsnehmers entspricht. Auf die Arbeitsmarktlage kommt es dabei nicht an. Aber: Die Möglichkeit der Verweisung muss im Vertrag vorgesehen sein. Es empfiehlt sich, einen Vertrag zu wählen, der diese Möglichkeit ausschließt. Eine sogenannte konkrete Verweisung bedeutet, dass der Versicherte bereits eine andere Tätigkeit ausübt. Je nach Vertrag kann der Versicherer seine Leistungen dann beenden. Ein versierter Rechtsanwalt aus Herzogenrath, der sich im Versicherungsrecht auskennt, kann Sie zu diesem Thema fallbezogen beraten.

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem erfahrenen Anwalt, um Ihre Berufsunfähigkeitsrente einzufordern.

Auch in Herzogenrath finden Sie fähige Rechtsanwälte, die Sie zum Sozialversicherungsrecht beraten können. Hier bei uns finden Sie eine Liste. Noch mehr Informationen über die Rechtsanwälte bekommen Sie auf deren Profilen – klicken Sie einfach auf "Kontaktdaten". Unser Kontaktformular ermöglicht es Ihnen, einfach und schnell mit den Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen Kontakt aufzunehmen. Und: Eine Nutzung unseres Kontaktformulars ist für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich. Der von Ihnen gewählte Rechtsanwalt ruft Sie dann baldmöglichst an, um mit Ihnen einen Beratungstermin zu vereinbaren.