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Anwälte für Abfindung in Lübeck

Rechtsanwalt Jens Hamschmidt
Ratzeburger Allee 14a
23564 Lübeck

Sie möchten eine Abfindung beim Arbeitgeber heraushandeln und benötigen dafür in Lübeck die Unterstützung eines guten Rechtsanwalts?

Eine Abfindung soll den Verlust Ihres Arbeitsplatzes ausgleichen. Diese einmalige Zahlung ist meist Verhandlungssache. Gute rechtliche Beratung kann hier helfen. Sie können über unsere Internetseite Kontakt zu einem versierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Lübeck aufnehmen – ganz schnell und einfach.

Was muss man zur Besteuerung einer Abfindung wissen?

Eine derartige Zahlung Ihres Arbeitgebers müssen Sie grundsätzlich voll versteuern. Sie ist in der Anlage N einzutragen. Aber: Wenn Sie die Gesamtzahlung innerhalb eines Jahres erhalten haben, können Sie von der Fünftelregelung profitieren. Sie können dann nämlich den Betrag auf fünf Jahre verteilen. Abfindungen sind sozialversicherungsfrei. Es gibt jedoch Ausnahmen bei freiwillig gesetzlich Versicherten. Ein kompetenter Anwalt in Lübeck kann Sie beraten, damit die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses ohne Komplikationen verläuft.

Aus welchen Gründen wird eine Abfindung gezahlt?

Eine Entschädigungszahlung kann arbeitsvertraglich vereinbart werden. Häufiger wird sie im Rahmen eines Aufhebungsvertrages angeboten. Wird der Betrieb stillgelegt, regelt oft ein Sozialplan freiwillige Entschädigungszahlungen. Auch bei einer Betriebsänderung kann es zu Zahlungen kommen. Eine solche Zahlung kann vom Arbeitsgericht im Rahmen einer Kündigungsschutzklage festgelegt werden, wenn das Arbeitsverhältnis nicht fortgesetzt wird. Manchmal weist der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung darauf hin, dass der Adressat bei Nichterhebung einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung erhält. Ein versierter Anwalt in Lübeck kann Ihnen sagen, ob in Ihrem konkreten Fall eine solche Zahlung in Betracht kommt.

Wonach richtet sich die Höhe einer Abfindung?

Wenn der Arbeitgeber eine Entschädigung gegen Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage anbietet, beträgt die Zahlung 0,5 Monatsverdienste pro Jahr der Beschäftigung. Dies bezieht sich jedoch nur auf eine betriebsbedingte Kündigung. Riskiert der Arbeitgeber bei einer Kündigungsschutzklage einen höheren Schaden, kann vielleicht eine höhere Zahlung ausgehandelt werden. Möchte der Chef einem Betriebsrats- oder Personalratsmitglied kündigen, können zum Teil bis zu vier Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr ausgehandelt werden. Ein langes Gerichtsverfahren kann für den Arbeitgeber teuer werden. Mit Verhandlungsgeschick kann stattdessen eine gute Entschädigungszahlung erzielt werden. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Lübeck kann Sie beraten, damit Sie eine möglichst hohe Abfindung bekommen.

Welche sozialrechtlichen Nachteile kann eine Abfindung haben?

Endet das Arbeitsverhältnis mit einer Zahlung und ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist, ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Dadurch wird die Anspruchsdauer nicht verkürzt, sondern der Zeitraum nur nach hinten geschoben – maximal um ein Jahr. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages gilt als freiwillige Arbeitsaufgabe. Folge ist eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Diese beträgt bei aus Sicht des Jobcenters freiwilliger Arbeitsaufgabe 12 Wochen und sie verkürzt die Anspruchsdauer. Sie sollten daher nur mit anwaltlicher Beratung bei einem Rechtsanwalt aus Lübeck entsprechende Vereinbarungen schließen und vorher genau rechnen, ob sich diese lohnen.

Bei uns finden Sie einen versierten Anwalt, der Ihnen hilft, mit dem Chef eine Abfindung auszuhandeln.

Um Ihnen die Suche zu erleichtern, listen wir Ihnen auf unserer Seite mehrere in Lübeck tätige Anwälte für Arbeitsrecht auf. In unseren Kanzleiprofilen erhalten Sie zusätzliche Informationen zur Tätigkeit und Qualifikation der einzelnen Rechtsanwälte. Sie können ganz einfach und schnell mit dem ausgewählten Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen, indem Sie unser Kontaktformular nutzen. Die Verwendung unseres Kontaktformulars für Sie vollkommen kostenfrei und unverbindlich. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird sich dann so schnell wie möglich zur Vereinbarung eines Termins bei Ihnen melden.