Ihren Anwalt für Fahrverbot in Oldenburg finden Sie hier

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Anwälte für Fahrverbot in Oldenburg

Rechtsanwalt Hubertus Drab
Theaterwall 41
26122 Oldenburg

Sie sind in Oldenburg auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, weil gegen Sie ein Fahrverbot verhängt wurde?

Ein Fahrverbot erschwert nicht nur den Alltag – es kann auch zu Problemen im Beruf führen. Allerdings kann man gegen ein Fahrverbot auch vorgehen – mit Hilfe eines versierten Rechtsanwaltes. Über den Anwalt-Suchservice können Sie schnell und einfach einen Termin mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Oldenburg vereinbaren.

Was ist ein strafrechtliches Fahrverbot?

Es wird als Nebenfolge einer strafrechtlichen Verurteilung nach einer Straftat verhängt – zusätzlich zur Geld- oder Freiheitsstrafe. Die Dauer des Verbots beträgt hier ein bis sechs Monate und überschreitet insofern diejenige bei einer Ordnungswidrigkeit. Wirksam wird es mit Rechtskraft der Verurteilung. Eine Missachtung des Verbots führt dazu, dass man sich strafbar macht. Zu einer solchen Gerichtsentscheidung komt es oft nach den Straftaten Straßenverkehrsgefährdung oder Trunkenheit im Verkehr. Ein versierter Rechtsanwalt aus Oldenburg unterstützt Sie vor Gericht. Vielleicht lassen sich die Folgen der Tat noch abmildern.

Welche Rechtsmittel gibt es gegen das Fahrverbot und welche Ausnahmen bestehen?

Wird es wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängt, können Sie innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft wählen, wann Sie Ihren Führerschein abgeben wollen. Allerdings gilt dies nur, wenn Sie in den 24 Monaten zuvor keine anderen Verstöße im Straßenverkehr begangen haben. Gegen den Bußgeldbescheid, in dem das Verbot ausgesprochen wurde, können Sie Einspruch einlegen. Dann müssen Sie allerdings zu einer Gerichtsverhandlung erscheinen. Handelt es sich um ein Verbot im Zusammenhang mit einer Straftat, stehen Ihnen die Rechtsmittel der Berufung und der Revision offen. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Oldenburg kann Ihnen unter Umständen dabei helfen, mobil zu bleiben.

Wann droht mir ein Fahrverbot?

Für eine Dauer von ein bis drei Monaten kann es wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr verhängt werden. Dies passiert bei schwereren Verstößen, etwa größeren Tempoverstößen, roten Ampeln ab 1 Sekunde oder bei Überschreitung der 0,5-Promille-Grenze. Wird jemand vom Gericht zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe wegen einer Straftat verurteilt, kann zusätzlich auch das Fahren verboten werden. Der Führerschein muss während der Laufzeit des Verbotes bei der Behörde abgegeben werden. Danach bekommt man ihn zurück. Eine Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt in Oldenburg ist nach Regelverstößen im Straßenverkehr zu empfehlen.

Was versteht man unter einem bußgeldrechtlichen Fahrverbot?

Es wird von der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren verhängt oder vom Amtsgericht als Nebenfolge einer Geldbuße. Einen Monat lang nicht fahren darf, wer eine Geschwindigkeitsüberschreitung von innerorts 31 bis 40 km/h oder von außerorts 41 bis 50 km/h begeht. Einen Monat ohne Führerschein muss auch auskommen, wer unter Drogen oder mit mehr als 0,5 Promille Alkohol fährt. Eine rote Ampel zu missachten, bedeutet einen Führerscheinverlust von einem Monat, wenn die Ampel über eine Sekunde lang rot war. Eine Beratung bei einem Anwalt in Oldenburg, kann Ihnen helfen, mobil zu bleiben.

Wie finde ich einen guten Anwalt, der sich mit dem Fahrverbot auskennt?

Auf unserer Seite finden Sie eine Reihe von in Oldenburg tätigen Rechtsanwälten für Verkehrsrecht. In unseren Kanzleiprofilen können Sie nähere Informationen zur Tätigkeit und Qualifikation der jeweiligen Rechtsanwälte finden! Möchten Sie zu einem der Rechtsanwälte Kontakt aufnehmen? Mit unserem Kontaktformular geht das ganz schnell und einfach. Für Sie ist die Nutzung unseres Kontaktformulars kostenlos und unverbindlich. Der von Ihnen ausgewählte Anwalt wird sich dann schnellstmöglich melden, um einen Termin mit Ihnen abzusprechen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Fahrverbot in Oldenburg gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Alkohol am Steuer, Entzug Fahrerlaubnis, Fahruntüchtigkeit, Führerscheinentzug, Trunkenheitsfahrt.