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Anwälte für Pflegestufe in Dresden

Rechtsanwalt Rainer Pesch
Kesselsdorfer Straße 14
01159 Dresden

Kompetente Rechtsanwälte für den Bereich Pflege und alle Fragen zum Pflegegrad in $(ort) finden Sie auf unserer Homepage.

In Deutschland gab es im Jahr 2021 4,1 Millionen pflegebedürftige Personen. Welcher der fünf Pflegegrade auf die jeweilige Person zutrifft, entscheidet über die Leistungen der Pflegekasse. Über den Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenfrei einen Termin mit einem Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht in Dresden vereinbaren.

An welche Voraussetzungen sind die Pflegegrade geknüpft und welche Leistungen bekommt man?

Eine Grundvoraussetzung ist, dass eine Pflegebedürftigkeit für über sechs Monate absehbar ist. Ein Gutachter wird dann Fragen zu insgesamt sechs Lebensbereichen stellen, zum Beispiel zur Mobilität oder zur Fähigkeit, sich selbst zu versorgen. Es geht darum, was man noch selbst kann – und was nicht. Dabei spielen 64 Kriterien eine Rolle, und bewertet wird nach einem Punktesystem. Die Leistungen steigen mit dem Pflegegrad. Es kann etwa Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige geben, oder Zuschüsse für professionelle Leistungen. Ein erfahrener Anwalt aus Dresden kann Sie rund um das Thema Pflege beraten.

In welcher Weise unterscheiden sich Pflegestufen und Pflegegrade?

Früher gab es drei Pflegestufen. Diese wurden zum 1.1.2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Auch neue Kriterien wurden eingeführt. Dadurch bekommen nun unter anderem Demenzkranke mehr Pflegeleistungen. Die Entscheidung über die Pflegestufe richtete sich früher nach den Minuten an Pflege, die für die jeweilige Person aufzuwenden waren. Die Pflegegrade richten sich weitgehend danach, wie selbstständig jemand noch in verschiedenen Lebensbereichen ist. Ein Rechtsanwalt aus Dresden kann Ihnen helfen, damit die Kasse Ihren Pflegegrad anerkennt.

Wie kann ich Widerspruch einlegen, wenn das Pflegegutachten nicht das gewünschte Ergebnis erbringt?

Ein Widerspruch ist möglich gegen den Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad. Sinnvoll ist es, dies per Einschreiben mit Rückschein zu erledigen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Erhalt des Bescheides. Wenn die Frist darin nicht erwähnt wird, verlängert sie sich auf ein Jahr. Ihre Situation wird dann erneut geprüft werden. Wichtig ist es, bei einem neuen Gutachterbesuch alle Unterlagen vorliegen zu haben. Gewährt Ihnen auch der neue Bescheid nicht den gewünschten Pflegestandard, können Sie wieder innerhalb eines Monats dagegen klagen. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Dresden kann Sie bei der Begründung Ihres Widerspruches beraten.

Wie und wo kann ich meinen Pflegegrad beantragen?

Der Antrag ist bei der jeweiligen Pflegekasse zu stellen. Diese ist der Krankenkasse angegliedert, sodass deren Adresse genutzt werden kann. Der erste Schritt ist ein Anruf oder ein formloses Schreiben an die Pflegekasse, um dieser mitzuteilen, dass man Pflegeleistungen beanspruchen möchte. Bald werden dann Antragsformulare von der Kasse zugeschickt; auch steht der Besuch eines Gutachters an, der den Pflegegrad feststellt. Voraussetzung ist immer, dass man in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang Beiträge gezahlt hat. Ein Anwalt in Dresden kann Sie beraten, wenn es zu Unstimmigkeiten mit der Pflegekasse kommt.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihren Fall aus dem Bereich Pflege und Pflegegrad zu finden.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen mehrere Rechtsanwälte vor, die sich in $(ort) auf das Sozialversicherungsrecht spezialisiert haben. Mit einem Klick auf "Kontaktdaten" finden Sie das Profil des jeweiligen Rechtsanwalts mit weiteren Informationen. Möchten Sie mit dem Juristen Ihrer Wahl Kontakt aufnehmen? Mit Hilfe unseres Kontaktformulars können Sie dies schnell und einfach tun. Das Versenden einer Nachricht über unser Kontaktformular kostet Sie nichts und ist vollkommen unverbindlich. Der ausgewählte Anwalt wird Sie dann so bald wie möglich zur Terminvereinbarung zurückrufen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Dresden gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.