Ihren Anwalt für Pflegestufe im Umkreis von Lübeck finden Sie hier

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Anwälte für Pflegestufe im Umkreis von Lübeck

Hinweis: Es werden auch Rechtsanwälte für Pflegestufe aus der Umgebung von Lübeck angezeigt.

Rechtsanwalt Markus Romanko
Ahornallee 9 b
23623 Ahrensbök (Entfernung: 13.150401743972173 km)

Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, weil der Pflegegrad eines Verwandten in Lübeck nicht anerkannt wird?

Viele Menschen sind – gerade in höherem Alter – pflegebedürftig. Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen diese von ihrer Pflegekasse erhalten. Hier bei uns können Sie direkt eine Anfrage an einen kompetenten Anwalt für Sozialversicherungsrecht in Lübeck senden.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad?

Die ehemaligen drei Pflegestufen wurden zum 1.1.2017 durch fünf Pflegegrade abgelöst. Das neue System erlaubt eine deutlich bessere Berücksichtigung von Demenzerkrankungen. Für die Einstufung in Pflegestufen war entscheidend, wie viele Minuten Pflege jemand pro Tag benötigte. Heute ist entscheidend, inwieweit man noch für sich selbst sorgen, sich zum Beispiel selbst waschen kann. Ein erfahrener Anwalt aus Lübeck kann beurteilen, ob es Chancen gibt, die Pflegekasse zur Anerkennung eines höheren Pflegegrades zu bewegen.

Wie kann ich gegen das Pflegegutachten Widerspruch einlegen?

Gegen den Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad kann man Widerspruch einlegen. Dies sollte per Einschreiben mit Rückschein passieren. Die Frist dafür beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheides; wird im Bescheid auf diese Frist nicht hingewiesen, ist es ein Jahr. Die Pflegekasse prüft den Fall dann erneut. Halten Sie bei einem neuen Besuch alle medizinischen Unterlagen bereit! Ist die Entscheidung wieder nicht in Ihrem Sinne, können Sie vor dem Sozialgericht dagegen klagen. Wieder haben Sie einen Monat Zeit. Die Begründung des Widerspruchs können Sie auch nachreichen - am besten mit Hilfe eines guten Rechtsanwalts aus Lübeck.

Wie beantragt man einen Pflegegrad?

Der Antrag ist bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen, die der jeweiligen Krankenkasse angegliedert ist. Am besten schreiben Sie einen formlosen Brief, in dem Sie beantragen, Leistungen der Pflegekasse zu erhalten. Die Pflegekasse sendet Ihnen dann Antragsformulare zu und veranlasst den Hausbesuch eines Gutachters zur Feststellung des Pflegegrades. Um Leistungen zu erhalten, müssen Sie zwei Jahre lang in die Pflegekasse eingezahlt haben, innerhalb der letzten zehn Jahre. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Lübeck kann Sie beraten, wenn die Kasse den Antrag nicht akzeptiert.

Welche Voraussetzungen sind zu beachten und welche Leistungen gibt es bei den einzelnen fünf Pflegegraden?

Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, also voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen. Der Gutachter bewertet sechs Lebensbereiche, zum Beispiel Beweglichkeit, Selbstversorgung, Gestaltung des Alltagslebens. Nach einem Punktesystem wird bewertet, wie selbstständig man in den einzelnen Bereichen noch ist. 64 Kriterien spielen eine Rolle. Mit jedem Pflegegrad gibt es mehr Leistungen. Dies können Pflegegeld, Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege oder Geld für benötigte Hilfsmittel sein. Ein versierter Rechtsanwalt in Lübeck kann Sie beraten, wenn die Einstufung nicht dem entspricht, was Sie brauchen.

Wie finde ich einen guten Anwalt, wenn ich ein Problem rund um den Pflegegrad habe?

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der in $(ort) tätigen Rechtsanwälte für Sozialversicherungsrecht. In unseren Kanzleiprofilen erhalten Sie darüber hinaus viele nützliche Informationen über die Tätigkeitsschwerpunkte und die Arbeit der Anwälte. Für die Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl können Sie einfach unser Kontaktformular nutzen. Eine solche Anfrage über unser Kontaktformular zu versenden, ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Sie bekommen dann zeitnah eine telefonische Rückmeldung vom Anwalt Ihrer Wahl und können mit diesem einen Termin vereinbaren.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Lübeck gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.