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Anwälte für Pflegestufe in Hagen

Rechtsanwalt Michael Aßhauer
Elberfelder Straße 1
58095 Hagen

Suchen Sie einen guten Rechtsanwalt für eine Auseinandersetzung um das Thema Pflegestufe oder Pflegegrad in $(ort)?

4,1 Millionen Menschen waren im Jahr 2021 in Deutschland pflegebedürftig. Wie viele Geld- und Sachleistungen sie dann von ihrer der Pflegekasse bekommen, ist von ihrem Pflegegrad abhängig. Mit Hilfe des Anwalt-Suchservice können Sie in Hagen ganz bequem einen Beratungstermin bekommen - bei einem guten Anwalt für Sozialversicherungsrecht.

Einen Pflegegrad beantragen: Wie geht das?

Beantragt wird der Pflegegrad bei der Pflegekasse. Diese ist der jeweiligen Krankenkasse angeschlossen. Mit einem Anruf oder einem formlosen Schreiben kann man der Pflegekasse mitteilen, dass man Leistungen beanspruchen möchte. Die Kasse wird dann Antragsunterlagen zuschicken und einen Gutachter damit beauftragen, den Pflegegrad festzustellen. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens zwei Jahre lang innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die Kasse eingezahlt haben. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Hagen kann Ihnen Rat und Hilfe bieten, wenn die Kasse sich zu leisten weigert.

Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich einen Pflegegrad und welche Leistungen kann ich erhalten?

Zunächst einmal muss absehbar sein, dass die Pflegebedürftigkeit länger als sechs Monate dauern wird. Durch einen Gutachter werden sechs Lebensbereiche bewertet. Dazu gehören Mobilität, Kommunikation und Selbstversorgung (z. B. sich selbst zu waschen). Hier geht es darum, wie selbstständig man noch ist – und dies wird nach 64 Kriterien bewertet und mit einem Punktesystem dokumentiert. Je höher der Pflegerad ist, desto mehr Leistungen gibt es, etwa Pflegegeld, Zuschüsse für Pflegesachleistungen, für Tages- und Nachtpflege oder Hilfsmittel. Falls die Kasse nicht zahlen will, kann ein erfahrener Anwalt in Hagen Ihren Fall prüfen und Sie beraten.

Pflegestufen und Pflegegrade – wie unterscheiden sie sich?

Seit dem 1.1.2017 gibt es keine drei Pflegestufen mehr, sondern fünf Pflegegrade. Diese werden nach neuen Kriterien beurteilt, so dass auch Demenzerkrankungen nun zu besseren Pflegeleistungen führen. Welche Pflegestufe man bekam, richtete sich überwiegend nach der Anzahl von Arbeitsminuten, die eine Pflegekraft für diese Person brauchte. Bei den heutigen Pflegegraden kommt es weit mehr darauf an, in welchem Maße die Person noch für sich selbst sorgen kann. Will die Kasse den gewünschten Pflegegrad nicht anerkennen, kann eine Beratung bei einem guten Anwalt in Hagen helfen.

Wie lege ich gegen das Ergebnis des Pflegegutachtens Widerspruch ein?

Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Pflegegrad. Diesem können Sie widersprechen – am besten schriftlich und per Einschreiben. Ab Zugang des Bescheids bei Ihnen haben Sie dafür einen Monat Zeit. Wenn der Bescheid nicht auf diese Widerspruchsfrist hinweist, verlängert sie sich auf ein Jahr. Die Kasse prüft Ihren Fall dann noch einmal. Falls ein Gutachter Sie besucht, sollten Sie zum Termin alle Unterlagen bereit legen. Ist der neue Bescheid wieder nicht in Ihrem Sinne, können Sie dagegen vor dem Sozialgericht klagen. Die Frist beträgt wieder einen Monat. Eine gute Begründung des Widerspruches ist wichtig. Dabei hilft Ihnen ein versierter Rechtsanwalt aus Hagen.

Mit unserer Hilfe finden Sie den richtigen Anwalt für Fragen zu Pflegestufe und Pflegegrad!

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine übersichtliche Liste von Anwälten zur Verfügung, die in $(ort) im Sozialversicherungsrecht tätig sind. Sehen Sie sich für nähere Informationen ruhig erst einmal die Kanzleiprofile der Rechtsanwälte an. Haben Sie sich entschieden? Dann können Sie dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl über unser Kontaktformular eine Nachricht schicken. Die Verwendung unseres Kontaktformulars ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie bekommen dann vom ausgewählten Rechtsanwalt umgehend eine telefonische Rückmeldung zu Ihrer Anfrage.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Pflegestufe in Hagen gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Pflegebedürftigkeit, Pflegegutachten, Pflegeheim, Pflegesachleistungen, Pflegeversicherung Einstufung.