Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag von Maximilian Diehn wegen des Künstlernamens "Kontra K"
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (167 mal gelesen)
Abmahnung der CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln im Auftrag des Rappers Maximilian Diehn wegen der Verletzung der Rechte an dem Künstlernamen "Kontra K"
Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln verschickt aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen der Rechte ihres Mandanten Maximilian Diehn durchgesetzt werden sollen. Dieser ist als Rapper unter dem Namen Kontra K bekannt. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, er habe online Bekleidungsstücke zum Verkauf angeboten und diese mit "Kontra K" beworben. Hierdurch wurden nach Ansicht der CBH Rechtsanwälte die Namensrechte des Künstlers an seinem Künstlernamen verletzt.
Die CBH Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Rechtsverstoßes die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs gefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.
Empfehlung:
Sollten sie von einer Abmahnung der CBH Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln verschickt aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen der Rechte ihres Mandanten Maximilian Diehn durchgesetzt werden sollen. Dieser ist als Rapper unter dem Namen Kontra K bekannt. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, er habe online Bekleidungsstücke zum Verkauf angeboten und diese mit "Kontra K" beworben. Hierdurch wurden nach Ansicht der CBH Rechtsanwälte die Namensrechte des Künstlers an seinem Künstlernamen verletzt.
Die CBH Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Rechtsverstoßes die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs gefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.
Empfehlung:
Sollten sie von einer Abmahnung der CBH Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
- die Rechtsverletzung eingestehen
- sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
- eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.