Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen im Auftrag der Skylark Solutions Ltd. wegen fehlender Grundpreisangabe
09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (78 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg im Auftrag der Skylark Solutions Ltd. wegen fehlender Grundpreisangabe
Die Kanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg vertritt die Interessen der Skylark Solutions Ltd., welche unter anderem auf der Plattform Amazon als Onlinehändler für Kaffee auftritt. Die Kanzlei Hild & Kollegen verschickte nun eine Abmahnung an eine Person, welche mit der Skylark Solutions Ltd. im Wettbewerb steht. Nach ihrer Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerblichen Pflichtangaben nicht ein. Der Vorwurf lautet, dass einem Verkaufsangebot über eine grundpreispflichtige Ware lediglich der Gesamtpreis, nicht aber den Preis je Mengeneinheit pro 100 Gramm, also den Grundpreis enthalte.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg vertritt die Interessen der Skylark Solutions Ltd., welche unter anderem auf der Plattform Amazon als Onlinehändler für Kaffee auftritt. Die Kanzlei Hild & Kollegen verschickte nun eine Abmahnung an eine Person, welche mit der Skylark Solutions Ltd. im Wettbewerb steht. Nach ihrer Ansicht hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerblichen Pflichtangaben nicht ein. Der Vorwurf lautet, dass einem Verkaufsangebot über eine grundpreispflichtige Ware lediglich der Gesamtpreis, nicht aber den Preis je Mengeneinheit pro 100 Gramm, also den Grundpreis enthalte.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.