Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte im Auftrag der ICS Festival Service GmbH wegen des unerlaubten Weiterverkaufs von Wacken Festival-Tickets
23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (185 mal gelesen)
Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte im Auftrag der ICS Festival Service GmbH wegen des unerlaubten Weiterverkaufs von Wacken Festival-Tickets
Die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe vertreten die Interessen der ICS Festival Service GmbH, welche Veranstalter von Musik-Events ist. Kürzlich richtete sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche in rechtswidriger Weise online Tickets zu dem ausverkauften Wacken Festival zum Verkauf angeboten haben soll.
Beim Kauf von Tickets akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen der Wacken Festival GmbH. In den AGB's stehen diverse Regeln zum Ticket-Weiterverkauf, zum Beispiel dürfe man ein Ticket nicht zu einem höheren Preis als den Originalpreis verkaufen. Dem Abgemahnten wird nunmehr vorgeworfen, Eintrittskarten für das Wacken Festival im Internet kommerziell zum Weiterverkauf angeboten zu haben. Zudem sei das Kartenmaterial über eine nicht autorisierte Verkaufs-Plattform (eBay.de) erfolgt. In beidem sieht die abmahnende Kanzlei einen Verstoß gegen die Ticket-AGB der Wacken Festival GmbH.
Die Schütz Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Zudem wird die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangt, die je nach Anzahl der verkauften Tickets variiert. Darüber hinaus wird erklärt, dass die betroffenen Tickets nun ungültig seien.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe vertreten die Interessen der ICS Festival Service GmbH, welche Veranstalter von Musik-Events ist. Kürzlich richtete sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche in rechtswidriger Weise online Tickets zu dem ausverkauften Wacken Festival zum Verkauf angeboten haben soll.
Beim Kauf von Tickets akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen der Wacken Festival GmbH. In den AGB's stehen diverse Regeln zum Ticket-Weiterverkauf, zum Beispiel dürfe man ein Ticket nicht zu einem höheren Preis als den Originalpreis verkaufen. Dem Abgemahnten wird nunmehr vorgeworfen, Eintrittskarten für das Wacken Festival im Internet kommerziell zum Weiterverkauf angeboten zu haben. Zudem sei das Kartenmaterial über eine nicht autorisierte Verkaufs-Plattform (eBay.de) erfolgt. In beidem sieht die abmahnende Kanzlei einen Verstoß gegen die Ticket-AGB der Wacken Festival GmbH.
Die Schütz Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Zudem wird die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangt, die je nach Anzahl der verkauften Tickets variiert. Darüber hinaus wird erklärt, dass die betroffenen Tickets nun ungültig seien.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.