Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Leineweber im Auftrag von Jutta Kieber wegen unerlaubter Verwendung von Gedichten
09.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (114 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Leineweber aus Essen im Auftrag von Jutta Kieber wegen unerlaubter Verwendung von Gedichten.
Die Kanzlei Leineweber (RA Björn Leineweber) aus Essen vertritt die Interessen von Jutta Kieber, welche Autorin von Gedichten und Kurzprosa ist. Die Kanzlei Leineweber verschickt derzeit in ihrem Namen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die Gedicht als Ausfluss persönlich geistiger Schöpfung ein urheberrechtliches Werk seien. Die Nutzung in Form der öffentlichen Zugänglichmachung sei ohne die Zustimmung des Urhebers nicht erlaubt.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen auf seiner eigenen Internetseite ein Gedicht von Jutta Kieber veröffentlicht zu haben, ohne die hierzu erforderliche Zustimmung der Autorin zu haben. Die Kanzlei Leineweber verlangt für die Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung verlangt. Zuletzt wird auch der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt.
Sollten Sie durch eine solche oder ähnliche Abmahnung der Kanzlei Leineweber betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.
Empfehlung:
Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Die Kanzlei Leineweber (RA Björn Leineweber) aus Essen vertritt die Interessen von Jutta Kieber, welche Autorin von Gedichten und Kurzprosa ist. Die Kanzlei Leineweber verschickt derzeit in ihrem Namen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die Gedicht als Ausfluss persönlich geistiger Schöpfung ein urheberrechtliches Werk seien. Die Nutzung in Form der öffentlichen Zugänglichmachung sei ohne die Zustimmung des Urhebers nicht erlaubt.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen auf seiner eigenen Internetseite ein Gedicht von Jutta Kieber veröffentlicht zu haben, ohne die hierzu erforderliche Zustimmung der Autorin zu haben. Die Kanzlei Leineweber verlangt für die Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung verlangt. Zuletzt wird auch der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt.
Sollten Sie durch eine solche oder ähnliche Abmahnung der Kanzlei Leineweber betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.
Empfehlung:
Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
- die Urheberrechtsverletzung eingestehen
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.