Abmahnung der Kanzlei De Gaulle Fleurance & Associés im Auftrag der Dassault Systèmes wegen unlizensierter Benutzung des Computerprogramms "CATIA"
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (178 mal gelesen)
Abmahnungen der Kanzlei De Gaulle Fleurance & Associés aus Paris, FR im Auftrag der Dassault Systèmes wegen unlizensierter Nutzung der Software "CATIA".
Die Kanzlei De Gaulle Fleurance & Associés aus Paris vertritt die Interessen der Dassault Systèmes. Dies ist Inhaberin der Rechte an dem Computerprogramm "CATIA", einer CAD-Software für 3D Darstellungen. Die Kanzlei De Gaulle Fleurance & Associés verschickt aktuell Abmahnungen in ihrem Namen wegen der Verletzung dieser Urheberrechte. Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene diese Software ohne die „erforderlichen Lizenzen von Daussault Systèmes oder von ihr autorisierten Wiederverkäufern erworben“ habe. Die unlizensierte Nutzung stelle daher eine Urheberrechtsverletzung dar.
Die Kanzlei De Gaulle Fleurance & Associés fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der Abmahn- und Anwaltskosten geltend gemacht.
Sollten Sie durch eine solche oder ähnliche Abmahnung der Kanzlei De Gaulle Fleurance & Associés betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.
Empfehlung:
Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Die Kanzlei De Gaulle Fleurance & Associés aus Paris vertritt die Interessen der Dassault Systèmes. Dies ist Inhaberin der Rechte an dem Computerprogramm "CATIA", einer CAD-Software für 3D Darstellungen. Die Kanzlei De Gaulle Fleurance & Associés verschickt aktuell Abmahnungen in ihrem Namen wegen der Verletzung dieser Urheberrechte. Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene diese Software ohne die „erforderlichen Lizenzen von Daussault Systèmes oder von ihr autorisierten Wiederverkäufern erworben“ habe. Die unlizensierte Nutzung stelle daher eine Urheberrechtsverletzung dar.
Die Kanzlei De Gaulle Fleurance & Associés fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der Abmahn- und Anwaltskosten geltend gemacht.
Sollten Sie durch eine solche oder ähnliche Abmahnung der Kanzlei De Gaulle Fleurance & Associés betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.
Empfehlung:
Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
- die Urheberrechtsverletzung eingestehen
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.