Abmahnung der Rieck & Partner Rechtsanwälte im Auftrag eines Mandanten wegen unerlaubter Verwendung von Restaurantbildern
23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (130 mal gelesen)
Abmahnung der Rieck & Partner Rechtsanwälte im Auftrag eines Mandanten wegen unerlaubter Verwendung von Restaurantbildern
Die IPCL Rieck, nunmehr Rieck & Partner Rechtsanwälte, aus Hamburg vertreten die Interessen eines Mandanten aus Hamburg. Sie verschickten nun eine Abmahnung an eine Person, welche Bilder eines Restaurants ohne Erlaubnis im Internet verwendet hat. Nach Ansicht der Rechtsanwälte sollen urheberrechtliche Verstöße gegen das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19 a UrhG und das Vervielfältigungsgesetz gemäß § 16 UrhG vorliegen.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Auch fordern die Rieck & Partner Rechtsanwälte zur Auskunft über die Nutzung des Bildmaterials auf. Zudem verlangen sie die Beseitigung der Urheberrechtsverletzungen und Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro zu tragen, die sich aus dem Schadensersatz und den Rechtsanwaltskosten ergeben.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die IPCL Rieck, nunmehr Rieck & Partner Rechtsanwälte, aus Hamburg vertreten die Interessen eines Mandanten aus Hamburg. Sie verschickten nun eine Abmahnung an eine Person, welche Bilder eines Restaurants ohne Erlaubnis im Internet verwendet hat. Nach Ansicht der Rechtsanwälte sollen urheberrechtliche Verstöße gegen das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19 a UrhG und das Vervielfältigungsgesetz gemäß § 16 UrhG vorliegen.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Auch fordern die Rieck & Partner Rechtsanwälte zur Auskunft über die Nutzung des Bildmaterials auf. Zudem verlangen sie die Beseitigung der Urheberrechtsverletzungen und Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro zu tragen, die sich aus dem Schadensersatz und den Rechtsanwaltskosten ergeben.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.