Abmahnung der Kanzlei Hahn & Wolf im Auftrag der BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH wegen Markenrechtverletzungen
23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (167 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Hahn & Wolf im Auftrag der BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH wegen Markenrechtverletzungen
Die Kanzlei Hahn & Wolf vertritt die Interessen der BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH. Aktuell verschickte die Kanzlei eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Firma aus Deutschland durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützten Wort-Marke "BRUBAKER" (Register- Nummer: 39845478).
Die Kanzlei Hahn & Wolf sehen eine Markenrechtsverletzung darin, dass der von der Abmahnung Betroffene bei einem Angebot auf der Internetplattform "amazon.de" die Wort-Marke "BRUBAKER" unerlaubt verwendet haben soll, obwohl diese Marke von der BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH geschützt ist. Darin sehen die Anwälte einen Verstoß gegen die markenrechtlichen Vorschriften.
Die Kanzlei fordert aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt, die einen Gegenstandswert von 30.000 Euro zur Grundlage haben. Des Weiteren wird die Auskunft zur Herstellung der Waren und der damit erzielten Umsätze gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Hahn & Wolf vertritt die Interessen der BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH. Aktuell verschickte die Kanzlei eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Firma aus Deutschland durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützten Wort-Marke "BRUBAKER" (Register- Nummer: 39845478).
Die Kanzlei Hahn & Wolf sehen eine Markenrechtsverletzung darin, dass der von der Abmahnung Betroffene bei einem Angebot auf der Internetplattform "amazon.de" die Wort-Marke "BRUBAKER" unerlaubt verwendet haben soll, obwohl diese Marke von der BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH geschützt ist. Darin sehen die Anwälte einen Verstoß gegen die markenrechtlichen Vorschriften.
Die Kanzlei fordert aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt, die einen Gegenstandswert von 30.000 Euro zur Grundlage haben. Des Weiteren wird die Auskunft zur Herstellung der Waren und der damit erzielten Umsätze gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.