Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen im Auftrag der T & D Versand GbR wegen Urheberrechtsverstößen
23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (229 mal gelesen)
Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen im Auftrag der T & D Versand GbR wegen Urheberrechtsverstößen
Die Kanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg vertritt die Interessen der Firma "T & D Versand", welcher Onlinehändler im Bereich Textilien ist. Die Kanzlei Hild & Kollegen verschickte nun eine Abmahnung an Händler, welche mit T & D Versand im Wettbewerb stehen. Der Vorwurf lautet, dass bei den Angeboten Produktbilder verwendet würden, an denen die T & D Versand GbR die Urheberrechte besitze. Dies stelle nach Ansicht der Kanzlei Hild & Kollegen einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem sollen die Fotos unverzüglich entfernt und über die Verwendung dieser Auskunft erteilt werden. Daneben wird die Erstattung der Anwaltskosten und die Zahlung eines Lizenzschadensersatzes gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Die Kanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg vertritt die Interessen der Firma "T & D Versand", welcher Onlinehändler im Bereich Textilien ist. Die Kanzlei Hild & Kollegen verschickte nun eine Abmahnung an Händler, welche mit T & D Versand im Wettbewerb stehen. Der Vorwurf lautet, dass bei den Angeboten Produktbilder verwendet würden, an denen die T & D Versand GbR die Urheberrechte besitze. Dies stelle nach Ansicht der Kanzlei Hild & Kollegen einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem sollen die Fotos unverzüglich entfernt und über die Verwendung dieser Auskunft erteilt werden. Daneben wird die Erstattung der Anwaltskosten und die Zahlung eines Lizenzschadensersatzes gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.