Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Zierhut IP Rechtsanwalts AG im Auftrag der Ladema UG (haftungsbeschränkt) wegen fehlender OS-Verlinkung
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (83 mal gelesen)
Es mahnt die Zierhut IP Rechtsanwalts AG aus München im Auftrag der Ladema UG (haftungsbeschränkt) ab wegen fehlender OS-Verlinkung
Die Zierhut IP Rechtsanwalts AG aus München vertritt die Interessen der Ladema UG (haftungsbeschränkt). Es ging nun eine Abmahnung an eine Person, die ebenfalls online Waren zum Verkauf anbietet und daher mit der Ladema UG im Wettbewerb steht. Der der Abmahnung zugrunde liegende Vorwurf lautet, dass es seinen Verkaufsangeboten an einem klickbaren Link zur Plattform für Online-Streitbeilegung fehle (OS-Link). Dies stelle nach Ansicht der Zierhut IP Rechtsanwälte einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht iSd. § 3a UWG dar, was Ansprüche der Ladema UG begründen würde.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten geltend gemacht. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Die Zierhut IP Rechtsanwalts AG aus München vertritt die Interessen der Ladema UG (haftungsbeschränkt). Es ging nun eine Abmahnung an eine Person, die ebenfalls online Waren zum Verkauf anbietet und daher mit der Ladema UG im Wettbewerb steht. Der der Abmahnung zugrunde liegende Vorwurf lautet, dass es seinen Verkaufsangeboten an einem klickbaren Link zur Plattform für Online-Streitbeilegung fehle (OS-Link). Dies stelle nach Ansicht der Zierhut IP Rechtsanwälte einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht iSd. § 3a UWG dar, was Ansprüche der Ladema UG begründen würde.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten geltend gemacht. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für eine Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der in der Erklärung bestimmten Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Kosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.