Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma TrendLineMix über Rechtsanwalt Marcel Wetzel wegen fehlender Registrierung im Verpackungsregister LUCID
23.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 1 Min. (159 mal gelesen)
Abmahnung der Firma TrendLineMix über Rechtsanwalt Marcel Wetzel wegen fehlender Registrierung im Verpackungsregister LUCID
Der Rechtsanwalt Marcel Wetzel vertritt die Interessen von der Firma TrendLineMix. Diese tritt als Online Händler, der auf verschiedenen Plattformen maritime Dekoration vertreibt, auf. RA Wetzel verschickt nun im Auftrag der Firma TrendLineMix eine Abmahnung an einen Online Händler, welcher seinen Pflichten aus dem VerpackungsG nicht nachgekommen ist. Nach den Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG) müssen systembeteiligte Verpackungen registriert sein, um in Umlauf gebracht werden zu dürfen. Ein Verstoß bedeute ein Vertriebsverbot für diese Verpackungen. Zudem liegt darin ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, welcher Ansprüche anderer Mitbewerber wie der Firma TrendLineMix begründen kann.
Der Rechtsanwalt fordert im Namen der Firma TrendLineMix von dem durch die Abmahnung betroffenen Online Händler eine Unerlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Zudem fordert er Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Der Rechtsanwalt Marcel Wetzel vertritt die Interessen von der Firma TrendLineMix. Diese tritt als Online Händler, der auf verschiedenen Plattformen maritime Dekoration vertreibt, auf. RA Wetzel verschickt nun im Auftrag der Firma TrendLineMix eine Abmahnung an einen Online Händler, welcher seinen Pflichten aus dem VerpackungsG nicht nachgekommen ist. Nach den Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG) müssen systembeteiligte Verpackungen registriert sein, um in Umlauf gebracht werden zu dürfen. Ein Verstoß bedeute ein Vertriebsverbot für diese Verpackungen. Zudem liegt darin ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, welcher Ansprüche anderer Mitbewerber wie der Firma TrendLineMix begründen kann.
Der Rechtsanwalt fordert im Namen der Firma TrendLineMix von dem durch die Abmahnung betroffenen Online Händler eine Unerlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Zudem fordert er Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.