Markenrechtliche Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH wegen "Hetz mich nicht"
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (93 mal gelesen)
Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg im Auftrag der Universal Music GmbH wegen Verletzungen der Rechte an der Wortmarke "Hetz mich nicht".
Die Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Interessen der Universal Music GmbH, welche Inhaberin der Lizenzen für die Wortmarke "Hetz mich nicht" für die Vermarktung von Waren und Dientsleistungen ist. Sie verschicken derzeit Abmahnungen mit dem Vorwurf, der Betroffene habe Textilien mit diesem Fun-Spruch bedrucken lassen und vertrieben, ohne hierzu von der Universal Music GmbH oder dem Markeninhaber berechtigt worden zu sein. Hierdurch sei bei ihr eine Rechtsverletzung eingetreten, durch die Ansprüche der Universal Music GmbH begründet worden sind.
Die Rasch Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Außerdem wird der Ersatz der Anwaltskosten der Rasch Rechtsanwälte gefordert.
Empfehlung:
Sollten sie von einer Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Die Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Interessen der Universal Music GmbH, welche Inhaberin der Lizenzen für die Wortmarke "Hetz mich nicht" für die Vermarktung von Waren und Dientsleistungen ist. Sie verschicken derzeit Abmahnungen mit dem Vorwurf, der Betroffene habe Textilien mit diesem Fun-Spruch bedrucken lassen und vertrieben, ohne hierzu von der Universal Music GmbH oder dem Markeninhaber berechtigt worden zu sein. Hierdurch sei bei ihr eine Rechtsverletzung eingetreten, durch die Ansprüche der Universal Music GmbH begründet worden sind.
Die Rasch Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Außerdem wird der Ersatz der Anwaltskosten der Rasch Rechtsanwälte gefordert.
Empfehlung:
Sollten sie von einer Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:
- eine Rechtsverletzung eingestehen und
- sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
- eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.