Abmahnungen der Kanzlei Sarwari im Auftrag der Media Art JT e.K. wegen des Films "Linda Sweet - Am Sperma Limit"
07.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (88 mal gelesen)
Abmahnungen der Kanzlei Sarwari aus Hamburg (RA Yussof Sarwari) im Auftrag der Media Art JT e.K., diesmal wegen des Films "Linda Sweet - Am Sperma Limit".
Der Hamburger Rechtsanwalt Yussof Sarwari versendet derzeit im Auftrag der Media Art JT e.K. Abmahnungen wegen des Films "Linda Sweet - Am Sperma Limit". Der Vorwurf lautet auf illegale Verbreitung des Films im Rahmen von Filesharing in P2P-Netzwerken, also sog. Internettauschbörsen. Die Kanzlei Sarwari fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit biete die Kanzlei Sarwari gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung hierzu besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Der Hamburger Rechtsanwalt Yussof Sarwari versendet derzeit im Auftrag der Media Art JT e.K. Abmahnungen wegen des Films "Linda Sweet - Am Sperma Limit". Der Vorwurf lautet auf illegale Verbreitung des Films im Rahmen von Filesharing in P2P-Netzwerken, also sog. Internettauschbörsen. Die Kanzlei Sarwari fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit biete die Kanzlei Sarwari gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung hierzu besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in unbestimmter Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.